Immolexikon
Immobilienwissen von A bis Z – mit unserem Lexikon behalten Sie den Überblick.
F
Fertigstellungsanzeige
Der Abschluss eines Bauvorhabens ist durch eine Fertigstellungsanzeige bei der zuständigen Baubehörde zu melden. Dieser Anzeige sind u. a. Bestandpläne, Bestätigungen der vorschriftsmäßigen Ausführung, Kanal-, Wasserleitungs- und Rauchfangbefunde sowie Gas- und Elektroinstallationsbefunde beizulegen.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind in Wien (länderunterschiedlich) vom Gemeinderat zu beschließen und stellen Pläne dar, die rechtlich im Rang von Verordnungen stehen. Darin geregelt sind die Grundsätze der Bodennutzung im Plangebiet sowie die Verfassung von Bebauungsplänen.
Primär werden folgende Widmungen von Grundflächen in Flächenwidmungsplänen ausgewiesen: Grünland, Verkehrsband, Bauland und Sondergebiete.
Demgegenüber werden die Weise, in der Grundflächen und die darüber/darunter liegenden Räume bebaut werden dürfen, sowie die Rechte und Pflichten, die sich daraus für den Eigentümer der Grundfläche ergeben, im Bebauungsplan dargestellt. Außerdem enthält der Bebauungsplan auch maßgebliche Fluchtlinien sowie Höhenlagen und Querschnitte von Verkehrsflächen und die entsprechenden Bauklassen. Darüber hinaus werden auch Schutzzonen, Einkaufszentren oder Kleingartenbetriebe ausgewiesen.
Fruchtgenussrecht
Dies ist das dingliche Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, allerdings unter Schonung der Substanz, zu gebrauchen. Das Fruchtgenussrecht kann auch an beweglichen Dingen begründet werden. Wesentlich ist, dass der Fruchtnießer die Sache in Bestand geben kann, diese also vermieten oder verpachten kann. Da der Fruchtnießer die Erträge erhält, trifft ihn grundsätzlich auch die Pflicht zur Instandhaltung.