Begriff
Fertigstellungsanzeige
Der Abschluss eines Bauvorhabens ist durch eine Fertigstellungsanzeige bei der zuständigen Baubehörde zu melden. Dieser Anzeige sind u. a. Bestandpläne, Bestätigungen der vorschriftsmäßigen Ausführung, Kanal-, Wasserleitungs- und Rauchfangbefunde sowie Gas- und Elektroinstallationsbefunde beizulegen.