Zum Inhalt springen

+43 50 626-8989
office@strauss-pm.at

Immolexikon

Immobilienwissen von A bis Z – mit unserem Lexikon behalten Sie den Überblick.

O

Öffentliches Gut

Eine Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) befindet und zur allgemeinen Benützung offensteht (Straßen usw.), wird als öffentliches Gut bezeichnet. Als solches ist es auch im Grundbuch gekennzeichnet.

Option

Die Option stellt ein befristetes Offert, mit dem sich der Offertleger verpflichtet, künftig einen bestimmten Vertrag zu schließen, dar. Ein Liegenschaftseigentümer kann einem Kaufinteressenten beispielsweise das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in der Option genannten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen. Die Option berechtigt den Interessenten, verpflichtet ihn jedoch nicht, die Liegenschaft zu kaufen.