Immolexikon
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D
Dienstbarkeit (Servitut)
Dienstbarkeiten sind beschränkte (nicht übertragbare) dingliche Rechte an einer fremden Sache, die gegenüber jedermann durchsetzbar sind. Dadurch wird der Eigentümer verpflichtet, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden oder zu unterlassen. Charakteristisch hierfür ist, dass der Eigentümer der Sache nicht zu einem aktiven Tun, sondern nur zu einem Dulden oder Unterlassen verpflichtet ist. Wichtig ist jedoch, dass Dienstbarkeiten so schonend ausgeübt werden, dass dies für den Belasteten möglichst wenig beschwerlich ist. Auch darf eine Dienstbarkeit nicht eigenmächtig erweitert werden. Beispiele für Dienstbarkeiten sind u. a. Grunddienstbarkeiten (Realservitute), Fruchtgenuss oder das Recht der Wohnung.
Dingliches Recht
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das gegenüber jedem wirksam ist und die unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt.
Due Diligence
Eine Due Diligence ist eine sorgfältige Prüfung und Analyse einer Immobilie, speziell im Hinblick auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Charakteristika, die durch einen potenziellen Käufer einer Immobilie vorgenommen wird. Die Due Diligence zielt darauf ab, so gut wie möglich festzustellen, ob die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für eine Immobilie bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind. Dabei werden sämtliche Unterlagen zur Liegenschaft geprüft und analysiert. Eine Due Diligence setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen, von denen vor allem die Prüfung der finanziellen Lage, die Marktanalyse sowie die rechtliche und steuerliche Analyse von hoher Bedeutung sind. Das Ergebnis einer Due Diligence ist der Due Diligence Report, der die wichtigsten Erkenntnisse der ausführlichen Analyse zusammengefasst darstellt.