Begriff
Dingliches Recht
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das gegenüber jedem wirksam ist und die unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt.
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Ein dingliches Recht ist ein Recht, das gegenüber jedem wirksam ist und die unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt.