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Begriff

Miteigentum

Das Miteigentum bezeichnet Eigentum mehrerer Personen an einer gemeinsamen Sache. Beim schlichten oder ideellen Miteigentum an einer Liegenschaft bestehen Miteigentumsanteile nach Bruchteilen, nicht jedoch nach flächenmäßig oder räumlich bestimmten Anteilen der Liegenschaft. Beim schlichten Miteigentum ist die Benützung durch sämtliche Miteigentümer zwischen diesen zu vereinbaren. Hingegen kann jeder Miteigentümer über das Eigentum an seinem ideellen Anteil allein verfügen und dieses beispielsweise verkaufen oder durch eine Hypothek belasten. Das Wohnungseigentum stellt eine spezielle Form des Miteigentums dar.