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Begriff

Immission

Als Immission wird die Störung des Eigentums an einem Grundstück durch Einwirkungen bezeichnet, die von einem anderen Grundstück ausgehen und das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten. Beispiele dafür sind Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks hat die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage zu erheben und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Ausgleichsanspruch fordern.