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Begriff

Bau- und Ausstattungsbeschreibung

Die Bau- und Ausstattungsbeschreibung stellt einen wesentlichen Bestandteil von Mietverträgen dar. Diese beinhaltet die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der allgemeinen Teile des Baukörpers und des Vertragsgegenstands. Einerseits wird der Standort, der Baukörper an sich sowie die Gliederung und Erschließung des betreffenden Gebäudes beschrieben. Andererseits werden die einzelnen Gewerke wie Fassade, Boden, Wände, Sanitäranlagen sowie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fördertechnik detailliert erörtert.