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Immolexikon

Immobilienwissen von A bis Z – mit unserem Lexikon behalten Sie den Überblick.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt eine Bescheinigung des Finanzamts über die Entrichtung von Steuern dar. Dies betrifft vor allem die Grunderwerbsteuer.

Unterhaltskosten

Unter dem Begriff Bauunterhaltung wird die sogenannte Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit einer Immobilie verstanden. Grundsätzlich kann zwischen den Kosten der reinen Bauausführung (Investitionskosten) und den Kosten der Unterhaltung (Instandhaltungskosten) unterschieden werden. Zum einen umfassen die Instandhaltungskosten die regelmäßige Wartung und Reparatur von Bauwerken. Zum anderen fallen aber auch die Reinigung, die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas des Bauwerks sowie der Winterdienst unter die Unterhaltskosten. Diese Kosten sind aufgrund der langfristigen Nutzungsdauer einer Immobilie höher als die reinen Baukosten.

Untervermietung

Untermieter sind Personen, die eine Wohnung oder Teile einer Wohnung nutzen, die von einer anderen Person, dem sogenannten Hauptmieter, gemietet worden ist. Wer als Untermieter wohnt, hat somit keinen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer. Aus diesem Grund werden die Vertragsparteien als Untervermieter und Untermieter bezeichnet. Wird das Benützungsrecht (Hauptmietverhältnis) des Untervermieters aufgelöst, so hat der Untervermieter den Untermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Benützungsrecht des Untermieters geht mit dem Ende des Hauptmietverhältnisses unter, obwohl dies nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind Untermietverbote im Hauptmietvertrag nur dann rechtswirksam, wenn ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung vorliegt (z. B. gänzliche Untervermietung oder Untervermietung gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung). Wenn der Untermietzins den Hauptmietzins um mehr als 50 % übersteigt, kann der übersteigende Betrag vom Untermieter rückgefordert werden.