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Immolexikon

Immobilienwissen von A bis Z – mit unserem Lexikon behalten Sie den Überblick.

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Parifizierung

Unter der Parifizierung, oder Nutzwertfestsetzung, versteht man die anteilsmäßige Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Eine besondere Bedeutung kommt der Parifizierung unter anderem bei der nachträglichen Wohnraumbeschaffung, wie Dachgeschoßausbauten, zu.

Parzellierung

Mit Parzellierung oder Grundabteilung wird jede Veränderung des Gutbestands eines Grundbuchkörpers durch Zu- oder Abschreibung von Grundstücken oder Grundstücksteilen bezeichnet. Dies bezeichnet somit jede Verkleinerung oder Vergrößerung eines Grundstücks. Insbesondere bei der Schaffung oder Veränderung von Bauplätzen wird die Bewilligung der Baubehörde benötigt, die für die Durchführung der Änderung im Grundbuch erforderlich ist.

Patronatshaftung

Die Patronatshaftung, oder auch Patronatserklärung genannt, stellt ein Sicherungsmittel bei Kreditgewährung an Konzerngesellschaften dar. In der Patronatserklärung verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditgeber, ihre Tochtergesellschaft jederzeit in den Stand zu versetzen, ihren Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis nachzukommen.
Inhalt und Umfang der Patronatserklärung sind nicht normiert und richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen. Die Patronatserklärung wird von der Mutterunternehmung zugunsten der Tochterunternehmung primär zur Verbesserung deren Kreditwürdigkeit abgegeben.

Prekarium

Das Prekarium, oder auch Bittleihe, stellt eine Sonderform der Leihe oder eine vertragliche Grundlage, einen Gegenstand zu nutzen, dar. Dies setzt eine unbestimmte Gebrauchsdauer, jederzeitige Widerrufbarkeit und Unentgeltlichkeit der Überlassung voraus. Das Mietrechtsgesetz ist auf ein Prekarium nicht anwendbar. Das bedeutet vor allem, dass für den Gebraucher der mietrechtliche Kündigungsschutz nicht gilt. Voraussetzung des Prekariums ist, dass die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt.