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Immolexikon

Immobilienwissen von A bis Z – mit unserem Lexikon behalten Sie den Überblick.

L

Leibrentenvertrag

Beim Leibrentenvertrag handelt es sich um einen sogenannten Glücksvertrag, bei dem für eine vorweg erbrachte Einmalleistung eine Dauerleistung bzw. Rente auf Lebenszeit einer bestimmten Person vereinbart wird. Eine solche einmalige Leistung ist beispielsweise die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Dauer der Leibrente kann von der Lebensdauer der Vertragsparteien oder auch einer dritten Person abhängig gemacht werden. Der häufigste Fall ist die Leibrente auf Lebensdauer des Empfängers. Eine weitere Form ist das Ausgedinge, dem zumeist ein bäuerlicher Übergangsvertrag zugrunde liegt und bei dem die Versorgung des früheren Eigentümers der bäuerlichen Liegenschaft im Vordergrund steht. Sowohl die Leibrente, als auch das Ausgedinge können einschließlich einer Wertsicherungsklausel als Reallast im Grundbuch verbüchert werden.

Liegenschaft

Als Liegenschaft wird ein zusammenhängendes Grundstück bezeichnet, das aus mehreren Parzellen bestehen kann und einen Grundbuchskörper bildet.

Loggia

Die Loggia ist ein vorgelagerter Raum in einer Wohnung, der im Gegensatz zu einem Balkon nur an einer Seite offen, sonst aber an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossen ist. Die Bodenfläche einer Loggia gehört, anders als Balkon- und Terrassenflächen, zur Nutzfläche im Sinne des Mietrechtsgesetzes.