Zum Inhalt springen

+43 50 626-8989
office@strauss-pm.at

Immolexikon

Immobilienwissen von A bis Z – mit unserem Lexikon behalten Sie den Überblick.

I

Immission

Als Immission wird die Störung des Eigentums an einem Grundstück durch Einwirkungen bezeichnet, die von einem anderen Grundstück ausgehen und das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten. Beispiele dafür sind Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks hat die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage zu erheben und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Ausgleichsanspruch fordern.

Instandhaltung

Instandhaltungsarbeiten umfassen die laufende Pflege und Wartung von bereits bestehenden Immobilien, um den Zustand zu erhalten. Dazu zählen u. a. kleine Reparaturen oder der Austausch von unwesentlichen Gebäudeteilen. Wesentlich ist, dass es dadurch zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzungswerts oder der Nutzungsdauer der Immobilie kommt. Beispiele für Instandhaltungsarbeiten sind laufende Wartungsarbeiten, Ausmalen des Stiegenhauses, Ausbessern der Fassade oder die Erneuerung von einzelnen Gebäudeteilen aufgrund von Sturm- oder Hagelschäden.

Instandsetzung

Unter Instandsetzung wird im Gegensatz zur Instandhaltung die Erstinstallation oder Erneuerung verstanden. Dies umfasst beispielsweise den Austausch gesamter Anlagen wie der Heizung. Durch Instandsetzungsaufwendungen wird der Nutzwert des Gebäudes erhöht bzw. die Nutzungsdauer wesentlich (über 25%) verlängert. Beispiele für Instandsetzungsarbeiten sind der Austausch von Fenstern und Türen, der Austausch von Zwischendecken, Zwischenwänden und Unterböden, der Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser-, Sanitär- und Heizungsinstallationen oder die umfangreiche Erneuerung des Außenputzes und der Wärmedämmung.

Inventar

Unter dem Inventar werden die zum Betrieb eines Unternehmens gehörigen Einrichtungsgegenstände verstanden. Im Rechnungswesen wird damit das im Anschluss an eine Inventur über Vermögensgegenstände und Schulden aufgestellte Verzeichnis bezeichnet. Kurzum ist das Inventar die Gesamtheit der zu einem Betrieb, Unternehmen oder Haus gehörenden Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte einschließlich der Schulden.

Investitionsablöse

Unter Investitionsablöse versteht man eine Ablösezahlung für Aufwendungen, die der Hauptmieter einer Wohnung in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses zur wesentlichen Verbesserung gemacht hat und die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind.
Bei der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen, vermindert um eine jährliche Abschreibung.