Begriff
Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002)
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 regelt den Rechtsbereich des Wohnungseigentums, insbesondere die Voraussetzungen, die Begründung, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters. Es wurde zuletzt im Zuge der Wohnrechtsnovelle 2015 aktualisiert.