Begriff
Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) regelt die besondere Rechtsform des Wohnungseigentums. Unter Wohnungseigentum versteht man das Miteigentum an einer Liegenschaft verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungs- und Verfügungsrecht über ein bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt.