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Begriff

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) regelt die besondere Rechtsform des Wohnungseigentums. Unter Wohnungseigentum versteht man das Miteigentum an einer Liegenschaft verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungs- und Verfügungsrecht über ein bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt.