Begriff
Wiederkaufsrecht
Das Wiederkaufsrecht räumt dem Verkäufer das Recht ein, eine verkaufte Sache wieder zurückzukaufen. Dies kann nur für unbewegliche Sachen (Liegenschaften) vereinbart werden und wirkt auf Lebenszeit des Verkäufers. Sobald es im Grundbuch eingetragen ist, wird der jeweilige Eigentümer dazu verpflichtet.