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Begriff

Widmung (Wohnungseigentum)

Die Widmung ist die Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts, z. B. als Wohnung, Garage, Büro oder Geschäftslokal. Die Widmung wird durch privatrechtliche Vereinbarung der Wohnungseigentümer, zumeist im Wohnungseigentumsvertrag festgelegt und hat nicht zwingend etwas mit der baurechtlichen Widmung zu tun. Eine Widmungsänderung kann nur mit Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer erfolgen. Wird diese nicht gewährt, kann sie durch den Außerstreitrichter ersetzt werden.