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Begriff

Wertsicherung

Vermieter haben grundsätzlich das Interesse, den ursprünglichen Wert ihrer Mieteinnahmen zu erhalten und sich gegen eine Entwertung durch die Inflation abzusichern. Ein geeignetes Instrument dafür ist die Wertsicherungsklausel in Mietverträgen, die Geldsummenschulden wertbeständig machen soll. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Gläubiger immer den Betrag erhält, der wertmäßig der vereinbarten Geldsumme im Augenblick des Vertragsschlusses entspricht. Somit wird der Mietzins an die Inflation angepasst. Eine derartige Klausel muss jedoch im Vertrag vereinbart sein, um sie anwenden zu können. In der Regel beziehen sich Wertsicherungsklauseln auf den Verbraucherpreisindex (VPI), der durch die Statistik Austria erhoben, berechnet und monatlich veröffentlicht wird.