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Begriff

Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht findet sich häufig bei Liegenschaften im Grundbuch. Dem Begünstigten wird das Recht eingeräumt, im Falle des Verkaufs an einen Dritten den Vorrang zu erhalten und die Liegenschaft selbst zu erwerben. Das Vorkaufsrecht wird durch ein Angebot eines Dritten ausgelöst. Der Begünstigte hat dann 30 Tage Zeit, von seinem Recht Gebrauch zu machen und die Liegenschaft zu denselben Konditionen wie der Dritte zu erwerben. Nutzt er dies nicht, erlischt das Vorkaufsrecht und der Vertrag mit dem Dritten kann gültig zustande kommen. Das Vorkaufsrecht ist ein höchstpersönliches Recht, kann nicht vererbt oder veräußert werden und erlischt mit dem Tod des Begünstigten.