Zum Inhalt springen

+43 50 626-8989
office@strauss-pm.at

Begriff

Verwaltung der Liegenschaft (Wohnungseigentum)

Im Wohnungseigentum muss zwischen ordentlichen und außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen unterschieden werden. Die ordentliche Verwaltung betrifft Maßnahmen wie die Erhaltung der allgemeinen Teile, die Bildung einer Rücklage und die angemessene Versicherung der Liegenschaft. In diesem Bereich entscheidet die Mehrheit der Wohnungseigentümer bzw. der Verwalter, sofern einer bestellt ist. Bauliche Veränderungen, die über die Erhaltung hinausgehen, sowie nützliche Verbesserungen sind Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung. Hier darf der Verwalter nur aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses tätig werden. Alle übrigen außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen sind im ABGB geregelt und bedürfen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.