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Begriff

Superädifikat

Das Superädifikat stellt ein Gebäude dar, das laut § 435 ABGB auf fremdem Grund mit der Absicht errichtet wird, dass dieses dort nicht für immer verbleiben soll. Im Unterschied zum Baurecht ist das Superädifikat eine bewegliche Sache. Der Eigentumserwerb erfolgt nicht, wie beim Baurecht, durch Verbücherung, sondern durch die Urkundenhinterlegung bei Gericht. Neben der Registrierung in der „Bauwerkskartei“, wird ein Superädifikat lediglich im A2-Blatt angemerkt. Der erste Eigentümer eines Superädifikats erwirbt das Eigentum durch die Bauführung, ohne dass die Hinterlegung einer Urkunde notwendig ist. Aus diesem Grund ist das Vorhandensein eines Superädifikats nicht immer im Grundbuch ersichtlich.