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Begriff

Rangordnung

Die Rangordnung einer Eintragung im Grundbuch richtet sich danach, wann die Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Mehrere Gläubiger werden in dieser Reihenfolge befriedigt. Der Erwerber einer Liegenschaft kann sich durch einen Rangordnungsbeschluss einen bestimmten Rang im Grundbuch sichern und so gegen zwischenzeitliche Belastungen schützen bis sein Eigentumsrecht im Grundbuch einverleibt wurde.