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Begriff

Prekarium

Das Prekarium, oder auch Bittleihe, stellt eine Sonderform der Leihe oder eine vertragliche Grundlage, einen Gegenstand zu nutzen, dar. Dies setzt eine unbestimmte Gebrauchsdauer, jederzeitige Widerrufbarkeit und Unentgeltlichkeit der Überlassung voraus. Das Mietrechtsgesetz ist auf ein Prekarium nicht anwendbar. Das bedeutet vor allem, dass für den Gebraucher der mietrechtliche Kündigungsschutz nicht gilt. Voraussetzung des Prekariums ist, dass die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt.