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Begriff

Parzellierung

Mit Parzellierung oder Grundabteilung wird jede Veränderung des Gutbestands eines Grundbuchkörpers durch Zu- oder Abschreibung von Grundstücken oder Grundstücksteilen bezeichnet. Dies bezeichnet somit jede Verkleinerung oder Vergrößerung eines Grundstücks. Insbesondere bei der Schaffung oder Veränderung von Bauplätzen wird die Bewilligung der Baubehörde benötigt, die für die Durchführung der Änderung im Grundbuch erforderlich ist.