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Begriff

Minderheitsrechte (Wohnungseigentum)

Im Wohnungseigentum entscheidet grundsätzlich die Mehrheit der Wohnungseigentümer. In bestimmten Fällen hat der einzelne Eigentümer jedoch die Möglichkeit, seine Individualrechte gerichtlich durchzusetzen. Beispiele wären die Anfechtung von Beschlüssen über außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen oder der Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten bei Untätigkeit des Verwalters.