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Begriff

Mietzins

Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) setzt sich der Mietzins aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. Hauptmietzins
  2. Auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben
  3. Auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil für allfällige besondere Aufwendungen
  4. Angemessenes Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstands hinaus erbringt
  5. Zuzüglich Umsatzsteuer (0%, 10% oder 20%)