Begriff
Mietvertrag
Beim Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter auf Zeit eine Sache (beispielsweise eine Wohnung) zum Gebrauch. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter ein Entgelt in Form des Mietzinses.
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Beim Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter auf Zeit eine Sache (beispielsweise eine Wohnung) zum Gebrauch. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter ein Entgelt in Form des Mietzinses.