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Begriff

Loggia

Die Loggia ist ein vorgelagerter Raum in einer Wohnung, der im Gegensatz zu einem Balkon nur an einer Seite offen, sonst aber an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossen ist. Die Bodenfläche einer Loggia gehört, anders als Balkon- und Terrassenflächen, zur Nutzfläche im Sinne des Mietrechtsgesetzes.