Zum Inhalt springen

+43 50 626-8989
office@strauss-pm.at

Begriff

Kaution

Die Kaution oder Garantiesumme ist eine von Vertragspartnern zur Sicherung der Einhaltung eines Vertrags verlangte Haftsumme, insbesondere für eine eventuell später entstehende Forderung. Im Immobilienrecht dient die Kaution zur Sicherstellung von

Mietzinszahlungen oder Beschädigungen am Mietobjekt. Üblich sind drei bis sechs Bruttomonatsmieten. Wird sie dem Vermieter als Geldbetrag übergeben, muss sie durch diesen auf einem Sparbuch oder in einer anderen gleichartigen Veranlagungsform (gleich gute Verzinsung und gleich hohe Sicherheit) fruchtbringend veranlagt werden.

Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter dem Mieter die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.

Wird über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren eröffnet, so darf darin die Kaution für Ansprüche, die nicht im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, nicht herangezogen werden.