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Begriff

Investitionsablöse

Unter Investitionsablöse versteht man eine Ablösezahlung für Aufwendungen, die der Hauptmieter einer Wohnung in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses zur wesentlichen Verbesserung gemacht hat und die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind.
Bei der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen, vermindert um eine jährliche Abschreibung.