Begriff
Inventar
Unter dem Inventar werden die zum Betrieb eines Unternehmens gehörigen Einrichtungsgegenstände verstanden. Im Rechnungswesen wird damit das im Anschluss an eine Inventur über Vermögensgegenstände und Schulden aufgestellte Verzeichnis bezeichnet. Kurzum ist das Inventar die Gesamtheit der zu einem Betrieb, Unternehmen oder Haus gehörenden Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte einschließlich der Schulden.