Begriff
Hauptmietzins
Gem. § 15 MRG besteht der Mietzins für die Überlassung eines Mietgegenstands in Hauptmiete aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben, den besonderen Aufwendungen (z. B. Aufzugskosten) und einer allfälligen Möbelmiete. Der Hauptmietzins ist somit Teil des Gesamtmietzinses.