Begriff
Einreichplan
Im Zuge der Baueinreichung sind bei der zuständigen Behörde Lageplan, Grundrisse sämtlicher Geschoße, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 farbig angelegt und in dreifacher Ausführung einzureichen.
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Im Zuge der Baueinreichung sind bei der zuständigen Behörde Lageplan, Grundrisse sämtlicher Geschoße, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 farbig angelegt und in dreifacher Ausführung einzureichen.