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Begriff

Eigentümergemeinschaft (Wohnungseigentum)

Alle Wohnungseigentümer bilden zur Verwaltung der Liegenschaft die Eigentümergemeinschaft. Sie ist eine juristische Person mit Rechtsfähigkeit, die auf die Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung beschränkt ist. Die Eigentümergemeinschaft kann Verträge abschließen, Rechte erwerben, klagen und geklagt werden. Vertreten wird die Eigentümergemeinschaft durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bzw. durch den Verwalter.