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Begriff

Bauverhandlung

Bauverhandlungen finden üblicherweise nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen statt. Diese werden durch die zuständige Behörde festgesetzt. Zur Bauverhandlung werden in der Regel Bauherren, Bauführer, Planer, Straßenverwaltung und die betroffenen Anrainer eingeladen. Im Zuge dessen wird eine Besichtigung des Grundstücks durchgeführt und die Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften überprüft. Anrainer haben außerdem die Möglichkeit, allfällige Einwände vorzubringen.