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Begriff

Baurecht

Das Baurecht ist ein dingliches, veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Dieses Recht kann auf mindestens zehn und höchstens 100 Jahre bestellt werden. Der Baurechtsinhaber bezahlt für die Benutzung des Grundstücks regelmäßiges Entgelt (Bauzins) an den Grundstückseigentümer. Dem Bauberechtigten stehen am Bauwerk die Rechte des Eigentümers, am Grundstück jene des Nutznießers zu. Bei Erlöschen des Baurechts fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer, der Bauberechtigte erhält jedoch, sofern nicht anderweitig vereinbart, eine Entschädigung in Höhe eines Viertels des vorhandenen Bauzeitwerts.