Begriff
Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz verpflichtet den Bauherrn zur Umsetzung von Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in der Planungs- und Ausführungsphase von Bauvorhaben. Es gilt für alle Baustellen und soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen gewährleisten.