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Begriff

Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz verpflichtet den Bauherrn zur Umsetzung von Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in der Planungs- und Ausführungsphase von Bauvorhaben. Es gilt für alle Baustellen und soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen gewährleisten.