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Begriff

Bankgarantie

Ein unabhängig vom Grundgeschäft bestehendes Zahlungsversprechen einer Bank in Form einer Garantie, durch die sie die finanzielle Absicherung ihres Kunden übernimmt, sodass ein bestimmter Erfolg eintritt oder ein bestimmter Schaden nicht eintritt. Bankgarantien können als Bietungsgarantien, Leistungs- und Liefergarantien, Anzahlungs- und Auszahlungsgarantien oder Gewährleistungsgarantien dargestellt werden. Meist verspricht dabei die garantierende Bank, den Garantiebetrag bereits auf erstes Anfordern des Begünstigten zu zahlen, sodass dieser nur behaupten muss, der Garantiefall (das im Garantievertrag genau bezeichnete schadensträchtige Ereignis) sei eingetreten.