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Begriff

Alleinvermittlungsauftrag

Durch den Alleinvermittlungs- oder Exklusivauftrag wird ein Immobilienmakler vom Kunden für eine bestimmte Zeit schriftlich mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäfts beauftragt. Der Auftraggeber bindet sich somit an einen bestimmten Makler. Anders als bei einem schlichten Maklervertrag ist der Makler hier verpflichtet, aktiv Interessenten zu suchen und sich nach Kräften um das Zustandekommen eines Geschäfts zu bemühen. Sollte durch seine verdienstliche Tätigkeit ein Rechtsgeschäft zustande kommen, gebührt dem Immobilienmakler die vereinbarte Provision. Für den Fall, dass die Vermittlungstätigkeit trotz seiner entsprechenden Bemühungen nicht zum Erfolg führen kann, weil der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag innerhalb der vereinbarten Frist widerruft oder das Immobiliengeschäft mithilfe eines anderen Immobilienmaklers bzw. selbst abschließt, kann die Verpflichtung des Auftraggebers zur Provisionszahlung vereinbart werden („Konventionalstrafe“).