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Immolexikon

Immobilienwissen von A bis Z – mit unserem Lexikon behalten Sie den Überblick.

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Hauptmietzins

Gem. § 15 MRG besteht der Mietzins für die Überlassung eines Mietgegenstands in Hauptmiete aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben, den besonderen Aufwendungen (z. B. Aufzugskosten) und einer allfälligen Möbelmiete. Der Hauptmietzins ist somit Teil des Gesamtmietzinses.

Hausordnung

In der Hausordnung werden Grundsätze für die Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung in Gebäuden geregelt. Dabei werden Regeln aufgelistet, die das gemeinsame Zusammenleben der Mietparteien bzw. zwischen Mit- und Wohnungseigentümern in einem Hause gewährleisten. In dieser Sammlung privatrechtlicher Vorschriften kann u. a. Folgendes geregelt werden: Raucherlaubnis, Garderobenablage, Reinlichkeit, Inventar- und Schlüsselkontrolle sowie die Benutzung der gemeinsam zur Verfügung stehenden Einrichtungen.

Hypothek

Das Pfandrecht an einer Liegenschaft wird Hypothek genannt. Diese dient zur Sicherstellung einer Forderung des Hypothekargläubigers gegen den Liegenschaftseigentümer. Die Hypothek wird im Grundbuch im Lastenblatt der betreffenden Grundbuchseinlage eingetragen. Darüber hinaus können neben der Hauptforderung auch Nebenforderungen (Zinsen, Verzug- und Zinseszinsen, Rechtsanwaltskosten, Exekutionskosten etc.) durch eine Nebengebührensicherstellung sichergestellt werden. Eine Sonderform der Hypothek ist die Höchstbetragshypothek. Hier wird nur ein Höchstbetrag angegeben, in dem auch Zinsen und Nebengebühren Deckung finden müssen. Im Rahmen dieses Höchstbetrags können gewährte und zu gewährende Kredite aller Art, jedoch keine Darlehen, sichergestellt werden. Das Pfandrecht kann hierbei für dieselbe Forderung ungeteilt auf zwei oder mehrere Grundbuchskörper (Einlagen) eingetragen werden. Dabei wird eine Einlage als Haupteinlage, die übrigen als Nebeneinlagen bezeichnet. Davon unabhängig haftet jede Liegenschaft für die ganze Forderung des Gläubigers (Simultanhypothek).