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Begriff

Vorvertrag

Der Vorvertrag ist die Verabredung, künftig einen Vertrag schließen zu wollen. Die Verpflichtung aus dem Vorvertrag beinhaltet somit den Abschluss eines Hauptvertrags. Es kann also aus dem Vorvertrag noch nicht auf Erfüllung der Leistung geklagt werden. Ein Vorvertrag wird meist dann abgeschlossen, wenn dem beabsichtigten Hauptgeschäft noch rechtliche und/oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen.