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Begriff

Solidarhaftung

Die Solidarhaftung zeichnet sich dadurch aus, dass mehrere Personen für die Erfüllung der Forderungen eines Gläubigers zur ungeteilten Hand haften. Dabei hat der Gläubiger die Wahl, die Erfüllung von allen, einigen oder einem einzigen der Mitschuldner zur Gänze zu verlangen, ohne dabei Rücksicht auf das interne Beteiligungsverhältnis der Mitschuldner nehmen zu müssen.