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Begriff

Reallast

Die Reallast bezeichnet die Belastung eines Grundstücks mit der Haftung des jeweiligen Eigentümers für die im Reallastberechtigten zu erbringenden Leistungen. In der Regel sind wiederkehrende Leistungen wie Renten oder Ausgedinge Gegenstand der Reallast. Da Reallasten mit der grundbücherlichen Eintragung entstehen, müssen Inhalt und Umfang des Rechts möglichst genau angegeben werden.