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Begriff

Patronatshaftung

Die Patronatshaftung, oder auch Patronatserklärung genannt, stellt ein Sicherungsmittel bei Kreditgewährung an Konzerngesellschaften dar. In der Patronatserklärung verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditgeber, ihre Tochtergesellschaft jederzeit in den Stand zu versetzen, ihren Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis nachzukommen.
Inhalt und Umfang der Patronatserklärung sind nicht normiert und richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen. Die Patronatserklärung wird von der Mutterunternehmung zugunsten der Tochterunternehmung primär zur Verbesserung deren Kreditwürdigkeit abgegeben.