Begriff
Nebenkosten
Nebenkosten sind grundsätzlich jene Kosten, die neben einer Hauptlast entstehen. Im Mietrecht werden vordergründig umlagefähige Betriebskosten von den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten unterschieden.
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Nebenkosten sind grundsätzlich jene Kosten, die neben einer Hauptlast entstehen. Im Mietrecht werden vordergründig umlagefähige Betriebskosten von den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten unterschieden.