Begriff
Miteigentumsanteil (Wohnungseigentum)
Der Miteigentumsanteil an der Liegenschaft wird im Wohnungseigentum als Mindestanteil bezeichnet und findet sich im Grundbuch. Dieser ist erforderlich, um Wohnungseigentum an einem Wohnungseigentumsobjekt zu erwerben und wird als Bruch ausgedrückt. Er entspricht dem Verhältnis des Nutzwerts des Objekts zur Summe aller Nutzwerte der Liegenschaft.