Begriff
Mietzins
Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) setzt sich der Mietzins aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Hauptmietzins
- Auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben
- Auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil für allfällige besondere Aufwendungen
- Angemessenes Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstands hinaus erbringt
- Zuzüglich Umsatzsteuer (0%, 10% oder 20%)