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Begriff

Mietfläche

Flächen von Gebäuden werden als Mietfläche bezeichnet, wenn sie im Rahmen von Mietverträgen einem oder mehreren Nutzern zugewiesen sind. Der Ausweis von Mietfläche erfolgt in der Regel in m². In manchen Fällen werden Flächen, die vermietet sind, auch als sogenannte (Sonder-)Mietobjekte in einer anderen Maßeinheit (z. B. Anzahl Stellplätze, (Garten-)Nutzungszeiten etc.) beschrieben. Im gewerblichen Raum zählen gemäß der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) folgende Flächen zur Mietfläche: Büroräume, Nebenräume (Teeküche, Kopierraum), Nebennutzflächen (WC-Bereiche), Eingangs- und Empfangsbereiche, nicht ortsgebundene Räume (umsetzbare Trennwände) sowie Verkehrsflächen (Flure, Aufzugsvorräume).