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Begriff

Mietentgelt

Beim Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter auf Zeit eine Sache zum Gebrauch. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter dafür ein Entgelt. Dieses wird als Mietzins bezeichnet. Besondere Formen des Mietzinses sind die Wohnraummiete und das Leasing.