Begriff
Mangel
Ein Vertragsgegenstand muss den im Vertrag festgelegten Eigenschaften entsprechen, ansonsten ist dieser mangelhaft. Von einem Mangel spricht man, wenn der gekaufte und übergebene Vertragsgegenstand entweder die im Geschäftsverkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften oder die ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Eigenschaften zum Zeitpunkt der Übergabe vermissen lässt.