Zum Inhalt springen

+43 50 626-8989
office@strauss-pm.at

Begriff

Gewährleistung

Gewährleistung bezeichnet das Einstehen für Mängel beim Kaufvertrag und Werkvertrag, die die Ware oder Leistung bereits im Zeitpunkt der Übergabe aufweist, auch wenn sich der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt. Dabei wird immer für die Sache selbst, nicht aber für Folgeschäden gehaftet. Die Frist dieser verschuldensunabhängigen Haftung beträgt bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen wie Immobilien drei Jahre. Entstehen Mängel erst nach Übergabe neu, handelt es sich jedoch um keinen Gewährleistungsfall.